Eine Polemik nach schlafloser Nacht und Alpträumen von blindwütigen Mobs.
Ich finde es unerträglich wie mein Kollege Uwe Nesemann von der Ostsee Zeitung, stellvertretender Chefredakteur der Lübecker Nachrichten, das Entschädigungsurteil für den Kindesmörder Markus Gäfgen in der Ostsee Zeitung kommentiert. Erst schiessen, dann fragen und weil keine Antwort kommt, gleich noch eine Kugel hinterher – so fasse ich den Kommentar für mich zusammen. Mit der Überschrift “Blinde Justitia” titelt Nesemann einem bierseligen Spielfeldrand-Schreihals gleich, der “Schiri, du blinde Sau!” über den Platz brüllt, weil ihm eine Entscheidung des Unparteiischen nicht passt.
Schon im ersten Satz entlarvt sich Nesemann, wenn er schreibt “Manchmal liegen die Dinge ganz einfach.” Ja, Herr Nesemann, nur manchmal liegen die Dinge ganz einfach. Wenn Sie Hunger haben, essen Sie. Wenn Sie auf den Topf müssen, gehen Sie. Vor Gericht werden aber keine unmittelbaren Bedürfnisse befriedigt. Dafür sind Gerichte nicht da. Dort wird verhandelt, bevor entschieden wird. Da liegt nichts einfach.
“Dann gibt es klare Trennlinien und die Wahrheit trägt ein lupenreines Gewand. Aber bisweilen ist es auch ganz anders, Begriffe wie richtig und falsch verlieren an Sinn und lassen sich auch mit zeitlichem Abstand nicht problemlos einordnen.”, schreiben Sie weiter. Soso. Die blinde Justitita hat sich also den Latz bekleckert, nein das ganze wallende Gewand eingesaut, weil Recht gesprochen wurde, dass sich auf Artikel 1 des Grundgesetzes beruft? “Die Würde des Menschen ist unantastbar.”, heißt es dort, Herr Nesemann. Das ist richtig. Falsch ist es, Ausnahmen davon einführen zu wollen, wie sie es implizieren. Die Würde eines Menschen ist nicht ausnahmefähig, auszusetzen oder nach willkürlichen Bauchgefühlen einzuschränken. Rachedurst wird vor deutschen Gerichten nicht gestillt. Es ist ihnen hoffentlich möglich, mit zeitlichem Abstand einzuordnen, dass das Grundgesetz die Lehre aus anhaltender Willkür ist und alle Menschen vor selbiger schützen soll. Im Artikel 1 steht nämlich noch mehr. Das sollten Sie sich einmal in zeitlicher Nähe in den Terminplan zum Selbststudium einordnen: “Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.” Diese Staatsgewalt trat dem Gewalttäter Gäfgen in Form von Polizeibeamten gegenüber und drohte gewalttätig zu werden. Eine klare Verletzung des Artikel 1.
Sie schreiben: “Der Kindesmörder Magnus Gäfgen, der 2002 einen Elfjährigen entführt und getötet hat, bekommt 3000 Euro Entschädigung, weil man ihm im Verhör Schmerzen angedroht hat.” Diese heimtückische Aufrechnung, die Sie hier aufmachen, suggeriert, dass mit dem Urteil die festgestellte Schuld Gäfgens relativiert wird. Die Verurteilung Gäfgens als Kindesmörder und das Urteil über die Entschädigungszahlung haben aber nichts miteinander zu tun. Machen Sie sich doch einmal die Mühe, nicht nur den Herzschlag des Stammtischs ihrer Lieblingskneipe abzuhören – ein finstres Loch muss das sein – und lesen Sie die Pressemitteilung des Landgerichts Frankfurt dazu.
Das hätten Sie auch schon vor der Niederschrift des folgenden Satzes tun sollen. “Ein Urteil, das richtig sein mag, das aber immer noch für Kopfschütteln, Wut und Zorn sorgt im Lande.” Wut und Zorn empfinde ich bei dem Gedanken daran, dass ein Polizist nicht nur Folter androht sondern schon Vorbereitungen dafür getroffen hat. Das hat das Gericht beweiskräftig festgestellt. Das hessische Innenministerium hat von den Foltervorbereitungen gewusst und diese gebilligt. Fürchterlich. Erschreckend. Deswegen IST dieses Urteil richtig und ihre Einschränkung “mag” unerträglich.
Forken, Dreschflegel und Teereimer halten Sie vielleicht in ihrer Redaktionsstube ja schon bereit, um als Schreihals mit dem Mob mitzumarschieren, der sich zum Beispiel in den Leserbriefspalten der Bild-Zeitung und einem facebook-Diskussionsfaden der Tagesschau versammelt hatte, um der blinden Justitia das Tuch von den Augen zu reißen, ihr die Waage aus der Hand zu schlagen und die ob so überzeugend vorgetragener Argumente am Boden Liegende, zur Korrektur ihres Spruchs aufzufordern.
“Nüchtern betrachtet beweist dieses Urteil, dass bei uns wirklich alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Selbst ein Mörder hat Rechte, Justitias Augen sind verbunden.” Soviel Einsicht habe ich schon gar nicht mehr erwartet. Meine Erleichterung bekam aber ihren bäuerlich-argumentativen Dreschflegel zu spüren. “Aber muss sie deshalb blind sein?”, fragen Sie. Ja, Herr Nesemann, sie muss. Sonst blinzelt Sie auch bei Ihrem nächsten Gerichtstermin unter dem Tuch hervor und liest womöglich ihren Kommentar. Wenn sie dann vor Wut zittert, hält Justitia die Waage nicht mehr ruhig und das Schwert in ihrer Hand bewegt sich.
“Dass das Urteil im Namen des Volkes gefällt wurde, klingt absurd.”, meinen Sie. Ich finde es absurd, wie Sie hier die berühmten Äpfel und Birnen miteinander verwechseln und sich dann darüber beschweren, dass das entstandene Mus nicht schmeckt. Zum Glück besteht das Volk, in dessen Namen Recht gesprochen wird, nicht nur aus bauchgefühlsbewegten Schreihälsen deren fadenscheiniges Mäntelchen in der vermeintlichen Windrichtung flattert. Diese Gleichmacherei, die Sie damit implizieren, geht mir gegen mein freiheitliches Verständnis dieses Landes. Ich lasse mich nicht von Ihnen vereinnahmen. Das Gäfgen-Urteil wurde auch in meinem Namen gesprochen und ist in meinen Ohren ein kämpferisches Lied für die Gleicheit aller vor dem Gesetz und der Unverbrüchlichkeit der Menschenrechte.
Herr Nesemann, sie versteigen sich im letzten Abschnitt so sehr, dass mir eine Rettung unmöglich erscheint. “Gäfgen stünde eine Entschädigung zu, weil seine Würde verletzt wurde, heißt es. Würde – das ist ein so großes Wort.”, werfen Sie ihre Nase hoch und blubbern diese unerträglichen Sätze. Menschenwürde ist ein Grundrecht, “höchstes Verfassungsgut”, wie es in der Urteilsbegründung heißt. Menschenwürde ist keine hohle Phrase, zu der Sie sie mit ihrem Kommentar machen. Wenn Ihnen die Grundrechte ausnahmefähig erscheinen, bezahle ich gern einen Anteil an ihren Reisekosten zu einer Bildungsreise in den Iran, nach Nordkorea oder Saudi-Arabien.
“Seine Würde hatte Gäfgen weggeworfen, als er den kleinen Jakob tötete.”, tönen Sie. Ihren journalistischen und staatsbürgerlichen Sachverstand haben Sie vor der Niederschrift des Kommentars offenbar in den Papierkorb neben ihrem Schreibtisch entsorgt. Ich hoffe sehr, dass die Reinigungskräfte in ihrer Redaktion erst heute Abend wieder arbeiten. Dann hätten Sie die Chance, beide noch zu retten.
Nachtrag 13:55Uhr: Uwe Nesemann ist stellvertretender Chefredakteur der Lübecker Nachrichten. Das wusste ich bis eben nicht und habe es deswegen oben korrigiert. Der Mantelteil der Ostsee Zeitung, in der ich den Kommentar gestern gelesen habe, wird in einer gemeinsamen Redaktion von Lübecker Nachrichten und Ostsee Zeitung produziert. Alle Links im Text habe ich eben eingefügt. Ein Link auf den ursprünglichen Kommentar ist nicht möglich, da das Archiv der Ostsee Zeitung kostenpflichtig ist.
Du sprichst mir aus der Seele!
Danke!
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Gott behüte Ihr Engagement!
Aber ich gehöre auch zu den Menschen, die nicht erkennen können, daß jemand, der sich schwerwiegend an der Gemeinschaft vergeht, bestimmte Gemeinschafts-Rechte für sich in Anspruch nehmen sollte. Im Gegenteil.
Durch Aberkennung werden mit Sicherheit nur sehr wenige feige und asoziale Straftaten verhindert, aber das Rachebedürfnis wird ein wenig befriedigt. Und – glauben Sie mir – Gefühle und Bedürfnisse sind universelle Kräfte, die leider gerne unterschätzt werden.
Immerhin die Marketing- und Kultur-Industrie hat längst erkennt, welch ungeheure materiellen Kräfte in Bedürfnisbefriedigung und Gefühlsduselei stecken.
Die Menschenwürde möchte ich überhaupt gar nicht zitieren. Nach Wehrmacht und Somalia, Irak und KZ’s ist es mir unmöglich, dem Menschen pauschal eine Würde anzuerkennen.
Deine Wut war wirklich wütig.
Artikel 1 des Grundgesetztes hätte doch als als Erwiderung gereicht. Gleichwohl danke ich Dir dafür. Sie ist wichtig, da wir uns sonst durch solche kleinen Schritte an Unrecht gewöhnen. Wie die von Herrn Friedrich geforderte Abschaffung der Anonymität im Netzt . Wieder ein Schritt weg von Bürgerrechten.
Herr Fengler, Kompliment! Ein wirklich guter und wichtiger Beitrag. Es ist ja leider kein Ausrutscher, der dem Herrn Nesemann da passiert ist. Diese, aus “dunklen Löchern” ausdünstende Geisteshaltung hat in den Lokalredaktionen der Region ja leider bereits ein gemütliches zu Hause gefunden. Micha, weiter machen!